Kam ein Stöckchen geflogen…

By sralihn

Da schmeißt mir meine Frau Sonja einfach ein Stöckchen zu, und ich soll das jetzt an 5 Leute weiterwerfen. Das wäre ja auch kein Problem gewesen, wenn ich das gleich am 10. Februar getan hätte. Aber jetzt haben die meisten Blogger, deren Blogs ich lese, das gleiche Stöckchen von anderen Seiten zugeworfen bekommen – darunter picardtux, von dem ich dieses zwei Tage später auch nochmal zugeworfen bekam. Egal, ich finde schon ein paar Opfer ;-) .

Die Aufgabe:

    • Nimm das erste Buch in deiner Nähe (das mindestens 123 Seiten hat).
    • Öffne das Buch auf Seite 123.
    • Finde den fünften Satz.
    • Poste die nächsten drei Sätze.
    • Wirf dein Stöckchen an 5 weitere Blogger!

    Okay, ich habe mich für „Eragon – Der Auftrag des Ältesten“ von Christopher Paolini entschieden

    Binnen weniger Sekunden stand das strohgedeckte Dach in Flammen. Roran raufte sich fluchend die Haare, sein Gesicht war tränenüberströmt. Das war der Grund, weshalb unbedachtes Zündeln ein Verbrechen war, das einen in Carvahall an den Galgen bringen konnte.

    Das Stöckchen bekommen folgende Blogger zugeworfen (ich betrachte Podcaster jetzt einfach mal als Audioblogger):

    1. Milchschnittchen (weil sie sehr gerne bis zum Morgengrauen liest, und das im doppelten Sinne)
    2. derbremer (weil er einen tollen Blog hat, und damit er endlich mal wieder etwas schreibt)
    3. Öhrk (weil er einen klasse Podcast macht, aber bitte keine Dummheiten damit anstellen ;-) )
    4. Meiky (weil er ständig neue Ideen für seinen Podcast hat)

    Puh, das war gar nicht so leicht. Ich hoffe, die Podcaster nehmen es mir nicht übel, dass sie mit solchen Bloggersitten belästigt werden ;-) . Ich bin gespannt, wer das Stöckchen an wen weiterwirft!

    Schlagworte:

    3 Antworten zu „Kam ein Stöckchen geflogen…“

    1. picardtux sagt:

      drücke dir die daumen und sorry wollte dich nicht stöckchen spamen ;-)

    2. sralihn sagt:

      Danke! Aber wieso sorry? Das konntest du ja nicht wissen.

    3. picardtux sagt:

      du weiß doch Unwissenheit schützt (vor strafe) nicht!
      § 184b StGB – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?
      oder auch
      securitymanager.de

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